Statutes

Statuten
     
  1. Name, Sitz und Zweck
    1. Name
      Die Schweizerische Gesellschaft zum Studium der Leber (Swiss Association for the Study of the Liver, SASL) ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
    2. Sitz
      Der Sitz der Vereinigung befindet sich am Wohnort des Sekretärs.
    3. Zweck
      Die SASL verfolgt die folgenden Zwecke:
      • Vereinigung von Ärzten1 und Forschern, die sich mit dem Studium der Struktur und Funktion der gesunden und kranken Leber sowie der Behandlung von Leberkrankheiten befassen.
      • Unterhalt und Pflege von wissenschaftlichen Beziehungen mit der European Association for the Study of the Liver (EASL); Einsitznahme in deren Gremien
      • Planung, Leitung und Koordination von klinischen Studien
      • Unterstützung der Fortbildung auf dem Gebiet der Hepatologie in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Gastroenterologie SGGSSG
      • Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
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  3. Mitgliedschaft
    1. Kategorien
      • Ordentlichen Mitgliedern
      • Ehrenmitgliedern
    2. Aufnahme:
      • Ordentliche Mitglieder:
        Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Anmeldung an den Sekretär und Bestätigung durch den Vorstand.
      • Ehrenmitglieder:
        Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein oder die Forschung auf dem Gebiet der Leber eingesetzt haben, kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch die Generalversammlung mit einer 2/3-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
      • Beendigung der Mitgliedschaft:
        Die Mitgliedschaft in der SASL erlischt durch Tod, Austritt, Ausschluss oder bei Nichtbezahlung des Mitgliederbeitrages.
        • Schriftliche Austrittsmeldung an den Sekretär.
        • Ausschluss bei Zuwiderhandlungen gegen die Statuten der SASL.
        • Ausschluss in Folge des Nichtbezahlens des Beitrags während 2 Jahren.

        Ein Ausschluss muss durch den Vorstand einstimmig beschlossen werden. Der Entscheid darüber wird dem betroffenen Mitglied schriftlich eröffnet. Rekursinstanz für alle Entscheide des Vorstandes ist die Generalversammlung der SASL.
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  5. Organisation
    1. Organe der SASL:
      • Generalversammlung (GV)
      • Vorstand
      • Revisoren
    2. Generalversammlung
      Die Generalversammlung ist das oberste Organ der SASL. Sie findet jährlich – in der Regel – während der wissenschaftlichen Tagung (Jahreskongress) statt.
      Ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf oder auf Verlangen von 20 Prozent aller Mitglieder einberufen.
      Anträge für Traktanden müssen bis spätestens 6 Wochen vor der Generalversammlung schriftlich dem Präsidenten eingereicht werden
      Befugnisse
      • Abnahme des Jahresberichts
      • Genehmigung von Jahresrechnung und Revisorenbericht
      • Entlastung des Vorstandes
      • Festlegung des Mitgliederbeitrags
      • Wahl des Vorstandes
      • Statutenänderung
      • Beschluss über allfällige Anträge des Vorstandes
      • Auflösung der SASL
    3. Der Vorstand
      Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben
      1. Zusammensetzung
        Der Vorstand setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
        • dem Präsidenten
        • dem Sekretär
        • dem Präsidenten oder einem Mitglied der Schweizerischen Hepatitis Strategie (e.o.)
        • einer EASL Verbindungs-Person
        • vier bis zwölf weiteren Mitgliedern
      2. Wahl
        Die Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für die Dauer von 4 Jahren mit einfachem Mehr gewählt. Eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
      3. Aufgaben des Präsidenten:
        • Vertritt die SASL gegen Aussen und leitet diese
        • Beruft Vorstandssitzungen und Generalversammlungen ein und leitet diese
        • Vertritt die SASL im Vorstand der SGGSSG (e.o) oder delegiert ein anderes Vorstandsmitglied)
        • Vertritt die SASL im Vorstand der Schweizerischen Hepatitis Strategie (e.o.) oder delegiert ein anderes Vorstandsmitglied
      4. Aufgaben des Sekretärs:
        • verschickt die Einladungen für die Vorstandssitzungen und die Generalversammlungen und führt das Protokoll
        • führt die Mitgliederdatenbank
        • verwaltet die SASL-Homepage
        • führt die Rechnung der SASL
      5. Ehrenamtlichkeit des Vorstandes:
        • Die Mitglieder des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.
        • Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.
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  7. Tätigkeiten
    1. Wissenschaftliche Tagung
      Die SASL organisiert einmal jährlich eine wissenschaftliche Tagung. Diese wird in der Regel in Zusammenarbeit mit der SGGSSG durchgeführt.
    2. Fortbildungsveranstaltungen
      Bei Bedarf werden Fortbildungsveranstaltungen in klinischer und experimenteller Hepatologie organisiert.
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  9. Finanzen
    1. Die SASL finanziert sich aus
      • Jahresbeiträgen
      • Gewinnen aus den wissenschaftlichen Tagungen (Jahreskongress)
      • Anderen Zuwendungen
    2. Die Generalversammlung setzt die Beiträge für die Mitglieder fest. Die Ehrenmitglieder sind von den Mitgliederbeiträgen befreit.
      Für die Verbindlichkeiten der SASL haftet ausschließlich das Vereinsvermögen unter Ausschluss der Haftung der Mitglieder.
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  11. Statutenänderungen und Auflösung
    1. Statutenänderungen
      Anträge auf Änderung der vorliegenden Statuten müssen vom Vorstand oder von mindestens 5 Mitgliedern beantragt werden. Sie sind dem Präsidenten mindestens 8 Wochen vor der nächsten Generalversammlung schriftlich einzureichen.
      Statutenänderungen werden vom Vorstand vorberaten und müssen den Mitgliedern spätestens 2 Wochen vor der Generalversammlung vorliegen.
      Allfällige Änderungen der Statuten bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
    2. Auflösung
      Eine allfällige Auflösung der SASL ist vom Vorstand der Generalversammlung vorzulegen. Entscheidet sich diese mit einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder für eine Auflösung, wird eine schriftliche Urabstimmung durchgeführt. Die Auflösung bedarf der Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder.
  12. Inkrafttreten
    Die vorliegenden Statuten ersetzen das Reglement vom 9.9.2004.

Für die SASL, St.Gallen 15.9.2022:

Der Präsident
Der Sekretär
PD Dr. med. et phil. nat. David Semela
Dr. med. Beat Helbling

1 Wo in den Statuten männliche Personenbezeichnungen angegeben werden, sind darunter stets auch die entsprechenden weiblichen Bezeichnungen zu verstehen.

Änderung der Artikel 1.3 / 3.3.5 sowie 6.2 wurden an der Generalversammlung vom 27.9.2018 einstimmig genehmigt.
Änderung des Artikels 3.3.1. wurde an der Generalversammlung vom 15.9.2022 einstimmig genehmigt.

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